Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen unterstützt. Ihre Aufgaben und Qualifikationen sind in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht darin, Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zu entwickeln. Dazu gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Erstellung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsplätze sicher gestalten und ergonomische Verbesserungen vorschlagen
- Unfallursachen analysieren und Präventionsmaßnahmen erarbeiten
- Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Arbeitsschutz sicherstellen
- Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Betriebsräten und Behörden
Qualifikation und Ausbildung
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit setzt eine technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium voraus.
Die Weiterbildung erfolgt über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder zugelassene Bildungsträger und besteht aus mehreren Ausbildungsstufen, einschließlich Präsenzphasen, E-Learning und betrieblicher Praxis.
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 (Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und trägt wesentlich zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld bei.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (externe Sifa) ist eine unabhängige, nicht betriebsangehörige Fachkraft, die Unternehmen in Deutschland gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt.
Unterschied zur internen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Während eine interne Fachkraft fest im Unternehmen angestellt ist, wird eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit als externer Dienstleister beauftragt. Dies ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine praktikable Lösung, da sie oft keine eigene Sifa im Betrieb beschäftigen können oder wollen.
Aufgaben einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Tätigkeiten entsprechen denen einer internen Sifa und umfassen unter anderem:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Entwicklung von Schutzmaßnahmen
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Schulung und Unterweisung der Beschäftigten
- Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Unfallanalyse und Entwicklung von Präventionsstrategien
- Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Behörden und anderen Arbeitsschutzakteuren
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
✅ Flexibilität – Unternehmen können die Leistung bedarfsgerecht buchen
✅ Kosteneffizienz – Besonders für KMU oft günstiger als eine feste Anstellung
✅ Spezialisiertes Fachwissen – Externe Sifas betreuen oft verschiedene Branchen und bringen umfassende Erfahrung mit
✅ Unabhängigkeit – Externe Fachkräfte können objektiver agieren, da sie nicht im Unternehmensgefüge eingebunden sind
Wann sollte ein Unternehmen eine externe Sifa beauftragen?
✔️ Wenn es keine eigene interne Fachkraft für Arbeitssicherheit hat
✔️ Wenn spezialisierte Beratung oder zusätzliche Unterstützung benötigt wird
✔️ Wenn betriebliche Kapazitäten nicht ausreichen, um Arbeitsschutz intern abzudecken
Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt entscheidend dazu bei, dass Unternehmen gesetzliche Arbeitsschutzpflichten erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter gewährleisten.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ihre Lösung für sicheren Arbeitsschutz
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Unsere Leistungen:
✔️ Gefährdungsbeurteilungen & Arbeitsschutzkonzepte
✔️ Schulungen & Unterweisungen für Mitarbeiter
✔️ Unterstützung bei Behördenanforderungen
✔️ Unfallanalysen & Präventionsstrategien
✔️ Flexible & kosteneffiziente Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
✅ Kosten sparen – Keine Fixkosten, nur bedarfsgerechte Betreuung
✅ Expertenwissen nutzen – Branchenübergreifende Erfahrung & aktuelle gesetzliche Vorgaben
✅ Flexibel bleiben – Keine langfristige Bindung, individuelle Beratung
✅ Sicherheit erhöhen – Vermeidung von Unfällen, Bußgeldern & Haftungsrisiken
Fazit: Mehr Sicherheit – Weniger Aufwand!
Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie professionelle Unterstützung, ohne eine eigene Stelle schaffen zu müssen. So bleibt Ihr Unternehmen gesetzeskonform, sicher und effizient – mit minimalem Aufwand für Sie!
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